Sachkundenachweis Schmerzausschaltung
Gemäss Tierschutz- und Tierarzneimittelverordnung ist der Sachkundenachweis obligatorisch, wenn eigene Tiere selber enthornt oder kastriert werden.
– Rechtliche Grundlagen, Anatomische Grundlagen
– Durchführung der örtlichen Betäubung, anschliessende Enthornung bzw. Kastration
Datum: Mi. 26. März 2025, 13.15 – 16.00 Uhr
Kursort: LBBZ Seedorf
Leitung/Referenten: Dr. med. vet. Steiner Magdalena
Kosten: Fr. 60.- (inkl. Unterlagen)
Anmeldung: Bis 01. März 2024 an 041 875 24 94 oder bauernschule@ur.ch
Bitte Geburtstag u. Heimatort bei der Anmeldung angeben.
Organisator: Beratungsdienste UR/OW/NW
Hinweis: Der Kurs bildet den theoretischen Teil des Sachkundenachweises für das Enthornen und die Frühkastration von Kälbern und Kleinwiederkäuern unter Schmerzausschaltung.
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Kurzbeschrieb:
Gemäss Tierschutz- und Tierarzneimittelverordnung ist der Sachkundenachweis obligatorisch, wenn eigene Tiere selber enthornt oder kastriert werden.
Sie lernen im theoretischen Teil das Enthornen und die Frühkastration von Kälbern und Kleinwiederkäuern unter Schmerzausschaltung.