Sachkundenachweis Schmerzausschaltung
Gemäss Tierschutz- und Tierarzneimittelverordnung ist der Sachkundenachweis obligatorisch, wenn eigene Tiere selber enthornt oder kastriert werden. Sie lernen im theoretischen Teil das Enthornen und die Frühkastration von Kälbern und Kleinwiederkäuer unter Schmerzausschaltung
Leitung/Referentin: med. vet. Heidi Kraus, Grosstierpraxis Aamatt, Kägiswil
Kosten: CHF 60.00 (inkl. Unterlagen)
Anmeldung: Bis 21. Januar 2026 an Amt für Landwirtschaft und Umwelt, 041 666 63 17 oder landwirtschaft@ow.ch
Bitte Geburtsdatum und Heimatort bei Anmeldung angeben.
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Kurzbeschrieb:
Gemäss Tierschutz- und Tierarzneimittelverordnung ist der Sachkundenachweis obligatorisch, wenn eigene Tiere selber enthornt oder kastriert werden. Sie lernen im theoretischen Teil das Enthornen und die Frühkastration von Kälbern und Kleinwiederkäuern unter Schmerzausschaltung.